Rockinger
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1) Die im Aushang gedruckten Bedingungen für die Ausführung von Instandsetzungsarbeiten sind Inhalt des Reparaturauftrages und werden zur Kenntnis genommen.

2) Ersetzte Altteile gehen entschädigungslos in das Eigentum des Aufragnehmers über.

3) Schriftliche oder mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

4) Der Käufer erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass der Verkäufer alle ihm im Rahmen eines Vertragsabschlusses zugegangenen Daten, insbesondere auch seine persönlichen Daten, computerunterstützt verarbeitet und an Dritte, wie beispielsweise den Generalimporteur, den Hersteller und/oder Meinungsforschungsinstitute zur Erhebung von Kundenzufriedenheitsdaten, etc., übermittelt. Die Daten werden keinesfalls an Adressenverlage und/oder Direktwerbeunternehmen übermittelt. Der Verkäufer ist im Datenverarbeitungsregister Österreichs registriert. Der Käufer kann die Zustimmung zur Datenübertragung jederzeit widerrufen. Der Widerruf hat keine Auswirkung auf das Grundgeschäft.

5) Soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, wird als Gerichtsstand und Erfüllungsort das örtliche zuständige Gericht des Standortes der Werkstätte vereinbart.

6) Zahlbar sofort nach Erhalt der Rechnung und Übernahme des Fahrzeuges ohne jeden Abzug. Die Verzugszinsen betragen 6% über dem Basiszinssatz der EZB, soferne nicht höhere Kreditbeschaffungskosten gegeben sind.